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   LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12   

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https://dejure.org/2013,104276
LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12 (https://dejure.org/2013,104276)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.08.2013 - L 4 R 1590/12 (https://dejure.org/2013,104276)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. August 2013 - L 4 R 1590/12 (https://dejure.org/2013,104276)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 18/95

    Abgabepflicht von Konzertagenturen zur Künstlersozialversicherung, Ermessen bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Nach dem Urteil des BSG vom 17. April 1996 (3 RK 18/95, in juris) liege in der Rücknahme nur für die Zukunft, nicht aber auch für die Vergangenheit, grundsätzlich eine hinreichende Ausübung des Rücknahmeermessens.

    Ob eine ausreichende Ermessensbetätigung stets vorliegt, wenn die Behörde einen Bescheid nur für die Zukunft, nicht auch für die Vergangenheit zurücknimmt (so Schütze a.a.O.§ 45 Rn. 90 und 92 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 17. April 1996 - 3 RK 18/95 - in juris), lässt der Senat dahinstehen.

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Dies gilt aber nicht bei Anpassungsbescheiden, denen - ohne weiteres ersichtlich - keine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Leistungsmerkmale zugrunde liegt (LSG Baden-Württemberg, a.a.O.; BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - in juris).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Ein rechtswidriger Verwaltungsakt darf nach Treu und Glauben nur dann zurückgenommen werden, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das durch den Erlass des fehlerhaften Aktes begründete Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (Schütze a.a.O. Rn. 37 unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - in juris).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Eine versäumte Verfahrenshandlung kann nur nachgeholt werden, wenn sie funktional angemessen ersetzt werden und die nachzuholende Verfahrenshandlung ihre rechtsstaatlich gebotene Funktion, den Zweck der versäumten Handlung, verwirklichen kann (Schütze a.a.O. Rn. 6; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R - in juris).
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Dieses Interesse wiegt umso schwerer, je länger die Leistung gewährt werden müsste (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 1986 9a RVg 2/84 - in juris).
  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84

    Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Zeitlich sind zwar nur nach Erlass des Bewilligungsbescheides - hier Rentenbescheid vom 16. Juli 2009 - vorgenommene Dispositionen relevant (BSG, Urteil vom 28. November 1985 - 11b/7 RAr 128/84 - in juris).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Sie verwies auf die Urteile des BSG vom 17. Oktober 1990 (11 RAr 3/88, in juris), des LSG Baden-Württemberg vom 15. Februar 2012 (L 5 R 3255/11, nicht veröffentlicht) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 3. Juli 2008 (L 5 LW 9/07, in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - L 5 LW 9/07

    Nachholung der Mitteilung von Ermessenserwägungen während des Gerichtsverfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Sie verwies auf die Urteile des BSG vom 17. Oktober 1990 (11 RAr 3/88, in juris), des LSG Baden-Württemberg vom 15. Februar 2012 (L 5 R 3255/11, nicht veröffentlicht) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 3. Juli 2008 (L 5 LW 9/07, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Bei einer wiederum mit demselben Fehler behafteten erneuten Bewilligung trifft den Leistungsempfänger insoweit nur noch eine verringerte Sorgfaltsobliegenheit, so dass er für die Zukunft regelmäßig davon ausgehen darf, dass die behördlicherseits bestätigte Entscheidung rechtmäßig ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - L 3 AL 1948/05 - in juris).
  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 113/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Sind Leistungen nicht erbracht oder Vermögensdispositionen nicht getroffen worden, überwiegt stets das Interesse an der Herstellung der wahren Rechtslage (BSG, Urteil vom 21. September 1977 - 4 RJ 113/76 - in juris, Schütze a.a.O. Rn. 40).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 R 3255/11
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

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